Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Schaffmann Consultants Executive Search (im Folgenden „Schaffmann Consultants“) ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Vorrangig gelten abweichende Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen Auftragsvereinbarungen (im Folgenden „Angebot“). Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Werden einzelne Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich verändert, bleiben die anderen Punkte der AGB davon unberührt und behalten weiter Gültigkeit. Verträge zwischen Schaffmann Consultants und dem Kunden entstehen durch schriftliche Angebotsannahme durch den Kunden.

§2 Leistungen von Schaffmann Consultants
Schaffmann Consultants unterstützt den Kunden bei der Besetzung von Positionen für Fach- und Führungskräfte (im Folgenden: ”Kandidaten”). Schaffmann Consultants stellt dem Kunden hierzu Lebensläufe und/oder ähnliche Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Kunden die o.g. Informationen zur Verfügung gestellt werden, trifft Schaffmann Consultants eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten. Weiterhin wird Schaffmann Consultants den Kunden über die Gehaltsvorstellungen und die zeitliche Verfügbarkeit des Kandidaten informieren und eine subjektive Einschätzung der Persönlichkeit des Kandidaten geben. Auf Wunsch können auch Zeugnisse und/oder Referenzgeber der Kandidaten ergänzt werden. Schaffmann Consultants wird dem Kunden nur Kandidaten vorschlagen, die nicht als Bewerber in den letzten 3 Monaten beim Kunden vorlagen. Schaffmann Consultants kann auf Wunsch des Kunden die Koordination der Kandidateninterviews übernehmen.

§3 Leistungen bzw. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird Schaffmann Consultants alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung stellen, die für eine erfolgreiche Besetzung der Kundenvakanzen notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die Schaffmann Consultants im Prozess mit den Kandidaten diesem gegenüber offenlegen darf (bspw. PR/Media Kit, Stellenbeschreibungen, Budgets/Gehaltslevel, Arbeitgeber-Portraits etc.). Gleichermaßen wird der Kunde Schaffmann Consultants über alle Punkte informieren, die keinesfalls offengelegt werden dürfen. Der Kunde informiert Schaffmann Consultants über die mit ihm verbundenen Unternehmen, dessen Mitarbeiter nicht als Kandidaten vorgeschlagen werden dürfen. Der Kunde wird Schaffmann Consultants innerhalb von 5 Werktagen Feedback zu vorgeschlagenen Kandidatenprofilen geben. Der Kunde wird Schaffmann Consultants ohne Verzögerung informieren wenn ein vorgeschlagener Kandidat ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit dem Kunden eingeht. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Rechtsform, der Anschrift und der Rechnungsstellung teilt der Kunde Schaffmann Consultants umgehend schriftlich mit. Die abschließende Prüfung und Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnisse und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden.

§4 Änderungen
Änderungen der AGB erlangen mit Beginn desjenigen Monats, der der entsprechenden Information (Textform ausreichend) an den Kunden als übernächster folgt, Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen des Kunden zu Schaffmann Consultants, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Kunden bei Schaffmann Consultants eintrifft.

§5 Vertraulichkeit
Schaffmann Consultants ist laut Bundesdatenschutzgesetz und vertraglich auf das Datengeheimnis und damit zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Weitergabe kundenbezogener Daten und Informationen findet nicht statt, soweit nicht zur Erfüllung ihres Auftrags notwendig und abgestimmt. Schaffmann Consultants garantiert seinen Kunden absolute Vertraulichkeit. Über Informationen, die eine Vertragspartei von der anderen im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erfährt oder zur Kenntnis nimmt, ist grundsätzlich Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Schaffmann Consultants und im Interesse des Kandidaten zur vertraulichen Behandlung der überlassenen Kandidatenprofile. Der Kunde sichert zu, die ihm überlassenen Profile und Unterlagen nicht an Dritte oder nicht mit den vertragsgegenständlichen Leistungen befasste Mitarbeiter des Kunden oder seiner verbundenen Tochterunternehmen weiterzugeben bzw. zugänglich zu machen. Der Kunde wird Schaffmann Consultants von jeglichen Ansprüchen und Forderungen der Kandidaten oder Dritter, die im Zusammenhang mit etwaigen Verletzungen von datenschutzrechtlichen Bestimmungen seitens des Kunden gegen Schaffmann Consultants entstehen oder geltend gemacht werden, vollumfänglich freistellen.

§6 Honorare
Der Kunde verpflichtet sich im Falle der Einstellung eines seitens Schaffmann Consultants vorgestellten Bewerbers zur Zahlung der individualvertraglich vereinbarten Vergütung. Alle Honorare sind zahlbar zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Honoraranspruch von Schaffmann Consultants entsteht, sobald ein vorgeschlagener Kandidat vom Kunden per Dienst oder Arbeitsvertrag beauftragt wird und dies innerhalb von 12 Monaten nach Vorschlag des Kandidaten durch Schaffmann Consultants bei dem Kunden erfolgt. Sollte ein Kandidat per Dienstvertrag mit bis zu drei Monaten Laufzeit beauftragt werden, sind 50% der entsprechenden Honoraransprüche von Schaffmann Consultants sofort fällig; die weiteren 50% sind lediglich fällig, wenn der Dienstvertrag mit dem Kunden über drei Monate hinaus verlängert wird oder er innerhalb von 12 Monaten nach Erstbeauftragung eine neue Beauftragung vom Kunden erhält oder in ein Arbeitsverhältnis beim Kunden übernommen wird. Der Honoraranspruch von Schaffmann Consultants entsteht gleichermaßen, wenn ein vorgeschlagener Kandidat

für eine andere Stelle vom Kunden eingestellt wird, als die, für die Schaffmann Consultants diesen Kandidaten ursprünglich vorgeschlagen hat. Hier gilt jeweils die Honorarhöhe der Stelle, die mit dem Kandidaten besetzt wurde. Schaffmann Consultants wird seinen Honoraranspruch direkt nach Abschluss eines Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kandidaten geltend machen. Die im Zuge der Vermittlung entstehenden Reisekosten der Kandidaten werden entsprechend durch den Kunden getragen. Hierzu wird der Kunde Schaffmann Consultants zu Beginn der Zusammenarbeit über die geltende Reisekostenvereinbarung für Bewerber informieren. Sollte ein anderer Personalvermittler bzw. Personalberatung den gleichen Kandidaten dem Kunden vorschlagen wie Schaffmann Consultants, erhält der Dienstleister Honoraranspruch, der den Kandidaten nachweislich zuerst auf den Kunden angesprochen hat.

§7 Rechnungsstellung
Der Kunde erhält für die erbrachten Dienstleistungen grundsätzlich pro Auftrag von Schaffmann Consultants eine Honorarrechnung, ggfs. auch mehrere, nach zeitlich auseinanderliegenden Fälligkeiten. Jede Rechnung ist eine jeweils eindeutige und ernsthafte Zahlungsaufforderung. Der Kunde sorgt dafür, dass die Entgelte spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem dort angegebenen Konto gutgeschrieben werden. Nach Ablauf der genannten 7 Tage tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Äußerung o.ä. seitens Schaffmann Consultants, insbesondere einer weiteren Mahnung, bedürfte. Ab Verzugszeitpunkt ist Schaffmann Consultants berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 1% per Monat zu verlangen. Im Fall von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Höhe der in Rechnung gestellten Forderungen hat der Kunde seine Einwendungen binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich zu stellen, andernfalls gilt die Rechnung dem Grunde und der Höhe nach als anerkannt.

§8 Haftungsbegrenzung; Gewährleistungsausschluss
Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der jeweils eigenen Mitarbeiter. Schaffmann Consultants übernimmt keine Haftung und/oder Gewährleistung für die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit der Tätigkeit des Kandidaten für den Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Hinblick auf etwaige Kündigungsfristen oder Wettbewerbsverbote aus früheren Arbeitsverhältnissen bzw. Tätigkeiten des Kandidaten mit bzw. für Dritte. Entsprechendes gilt für eine etwaige Haftung für Verschulden des Bewerbers im Rahmen seiner zukünftigen Tätigkeit für den Kunden.

§9 Kündigung
Kündigungen können durch den Kunden und durch Schaffmann Consultants nur schriftlich erfolgen. In einem solchen Fall werden nur diejenigen Honorare berechnet, die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung angefallen sind. Bei Einstellung eines vorgestellten Kandidaten nach Kündigung der Zusammenarbeit mit Schaffmann Consultants bleiben jedwede Honoraransprüche bestehen, sofern dieser Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung durch Schaffmann Consultants eingestellt wird.

§10 Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heilbronn. Sollte eine der Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Stand: 30. Dezember 2024